Versicherungsmathematische Gutachten

zur Ermittlung der betrags­mä­ßi­gen Rückstellungen für die Unternehmensbilanz
nach steu­er- und han­dels­bi­lan­zi­el­len Grundsätzen sowie inter­na­tio­na­len Rechnungslegungsstandards

Wir erstel­len für Sie ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sche Gutachten und mehr­jäh­ri­ge Prognoseberechnungen zur bilan­zi­el­len Bewertung von betrieb­li­chen Altersversorgungsverpflichtungen und ähn­li­chen Verpflichtungen für die Steuer- und Handelsbilanz nach natio­na­len und inter­na­tio­na­len Rechnungslegungsvorschriften.

Vertrauen Sie auf die lang­jäh­ri­gen Erfahrungen unse­rer ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­schen Sachverständigen, die auch als Berater für betrieb­li­che Altersversorgung tätig sind. Bei jedem Auftrag wer­den die zu bewer­ten­den Zusagen sorg­fäl­tig geprüft. Für die Besprechung des Auftrags und der Ergebnisse steht Ihnen der jewei­li­ge Sachverständige per­sön­lich zur Verfügung.

Unsere Gebühren sind trans­pa­rent und unab­hän­gig des Schweregrades der Versorgungsrichtlinien oder der sach­li­chen Untergliederung in zu bewer­ten­de Personenkreise.

Der Austausch von Daten und Ergebnissen erfolgt digi­tal und daten­schutz­kon­form über unse­ren Portalbereich.

Pensionsgutachten

Versicherungsmathematische Gutachten für Pensionszusagen (Direktzusagen), nach § 6a EStG, HGB, IAS /​IFRS, Kurztestat Insolvenzsicherung

Unterstützungskasse

Lastwertgutachten zur Ermittlung des Rückstellungsbetrags zum bilan­zi­el­len Ausweis im Anhang der Bilanz nach Art. 28 EGHGB

Pensionskasse

ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sche Bewertung zur Ermittlung des Rückstellungsbetrags zum bilan­zi­el­len Ausweis im Anhang der Bilanz nach Art. 28 EGHGB

Altersteilzeit

ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sches Gutachten für Altersteilzeitverpflichtungen nach steu­er- und han­dels­bi­lan­zi­el­len Bewertungsvorschriften

Dienstjubiläum

ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sches Gutachten für Jubiläumsverpflichtungen nach steu­er- und han­dels­bi­lan­zi­el­len Bewertungsvorschriften

Sterbegeldzusagen

ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sches Gutachten für Sterbegeldverpflichtungen nach steu­er- und han­dels­bi­lan­zi­el­len Bewertungsvorschriften (nicht für Sterbekassen)

Rentenanpassung nach § 16 BetrAVG

bewer­tungs­tech­ni­sche Ermittlung des Kaufkraftverlustes lau­fen­der Leistungen im Rahmen der Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 BetrAVG

ähnliche Verpflichtungen

ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sche Gutachten für wei­te­re Altersversorgungsverpflichtungen und ähn­li­che Verpflichtungen kön­nen wir Ihnen auf Anfrage anbieten

Finanzmathematische Bewertungen

in der betrieb­li­chen Altersversorgung

Neben den ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­schen Gutachten und Bewertungen sind in der betrieb­li­chen Altersversorgung auch eine Vielzahl an finanz­ma­the­ma­ti­schen Bewertungen vor­zu­neh­men. Die nach­fol­gen­den Bewertungen, die wir Ihnen eben­falls anbie­ten, sind ein Auszug der in der Praxis am häu­figs­ten ange­for­der­ten Berechnungen.

Unterstützungskasse
  • Kurztestat zur Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage zur gesetz­li­chen Insolvenzsicherung 
    • Auftrag zur Übernahme der Meldepflichten des Arbeitgebers nach § 11 BetrAVG
  • han­dels­recht­li­che Bewertung zum Ausweis eines Fehlbetrags im Anhang der Bilanz
  • Berechnung des zuläs­si­gen Kassenvermögens
  • Ermittlung der Höhe der Zuwendungsmöglichkeiten nach § 4d EStG
  • Berechnung von Deckungskapitalien nach § 4d EStG Anlage 1
  • Anwartschaftsbewertungen und Anwartschaftsmitteilungen
Pensionskasse
  • Kurztestat zur Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage zur gesetz­li­chen Insolvenzsicherung 
    • Auftrag zur Übernahme der Meldepflichten des Arbeitgebers nach § 11 BetrAVG
  • han­dels­recht­li­che Bewertung der Einstandspflicht des Arbeitgebers bei Kürzungen im Past- und Future Service
Versorgungsausgleich in der betrieblichen Altersversorgung

Nach dem Gesetz über den Versorgungsausgleich sind Anrechte auf Anwartschaften und lau­fen­de Versorgungsleistungen aus der betrieb­li­chen Altersversorgung in den Versorgungsausgleich bei Scheidung ein­zu­be­zie­hen. Ein Auskunftsanspruch rich­tet sich in der Regel gegen den Versorgungsträger. Dieser hat den Ehezeitanteil des Anrechts in Form der für das jewei­li­ge Versorgungssystem maß­geb­li­chen Bezugsgröße, ins­be­son­de­re also in Form von Entgeltpunkten, eines Rentenbetrags oder eines Kapitalwerts zu berechnen.

Hinweis: Unsere ange­bo­te­nen Dienstleistungen rich­ten sich nur an Unternehmen und Versorgungsträger, nicht jedoch an pri­va­te Personen.

betriebliche Altersversorgung – Sonstiges
  • Ermittlung der Höhe bis­her erwor­be­ner Anwartschaften
  • Berechnungen im Rahmen der Anpassungsprüfung gem. § 16 Betriebsrentengesetz
  • Konzepte zur Finanzierung von Versorgungsverpflichtungen
  • Prognoseberechnungen über den Liquiditätsbedarf und die lang­fris­ti­ge Belastung

Reduzierung von Pensionszusagen

Die anhal­ten­de Absenkung des han­dels­bi­lan­zi­el­len Abzinsungszinssatzes für das ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sche Gutachten von unmit­tel­ba­ren Pensionszusagen führt zu einem immer grö­ßer wer­den­den Unterschied der Rückstellungshöhen in der Steuerbilanz gegen­über der Handelsbilanz. Nicht sel­ten sehen sich zuneh­mend klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unternehmen mit einer dro­hen­den bilan­zi­el­len Überschuldung konfrontiert.

→ mehr Informationen dazu

Insbesondere bei Pensionszusagen gegen­über dem Gesellschafter-Geschäftsführer des Unternehmens ist in der Praxis der ers­te Schritt die mög­li­che Reduzierung der zuge­sag­ten Leistungen. Um die steu­er­li­chen und han­dels­bi­lan­zi­el­len Folgen einer Reduzierung der Pensionszusage abschät­zen kön­nen, bie­ten wir die ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sche Bewertung eines sol­chen Vorhabens im Rahmen der Erstellung eines “Reduzierungsgutachtens” an.

Die Beauftragung erfolgt zum Festpreis. Für einen gerin­gen pro­zen­tua­len Aufschlag kön­nen auch zusätz­li­che Prognoseberechnungen beauf­tragt wer­den. Für Eilaufträge erhe­ben wir einen Gebührenaufschlag in Höhe von 10% des Gutachtenpreises.

Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns an unter 02236 30 900 15 oder
Schreiben Sie uns eine E‑Mail an info@opticura.gmbh

Hinweis: Mit der ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­schen Bewertung erfolgt kei­ne Rechts- oder Steuerberatung. Für die Erörterung der Bewertung mit Ihrem Rechts- oder Steuerberater ste­hen Ihnen unse­re ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­schen Sachverständigen im Rahmen des Auftrags zur Verfügung.

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