Für Altersteilzeitverpflichtungen sind Rückstellungen in der Handelsbilanz und ggf. der Steuerbilanz verpflichtend zu bilden. Bei der versicherungsmathematischen Bewertung wird nach dem sogenannten Blockmodell und dem Teilzeitmodell unterschieden.
Zu berücksichtigen sind aufgelaufene Erfüllungsrückstände, Aufstockungszahlungen zum Entgelt und den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Verpflichtungen aus möglichen Abfindungszahlungen.
Leistungsangebot
- versicherungsmathematische Bewertung nach handels- und steuerbilanziellen Grundsätzen
- Ausweis der Rechtsgrundlagen
- Ausweis der Rechnungsgrundlagen
- Ausweis der Ergebnisse zum Bilanzstichtag
- Erläuterungen
- Einzelaufstellungen
Grundlagen
- Altersteilzeitgesetz
- Rechnungslegungshinweise IDW RS HFA 3 vom 19.03.2013
- Steuerbilanz in Anwendung des BMF-Schreibens vom 28.03.2007
- Ermittlung von Wertguthaben nach § 8a Altersteilzeitgesetz
Angebotsanfrage
Ihre Anfrage nehmen wir gern persönlich unter der Rufnummer +49 (2236) 30 900 10 oder per E‑Mail an info@opticura.gmbh an.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der zu bewertenden Zusagen. Die Grundgebühr für Altersteilzeitverpflichtungen wird dabei multipliziert mit der Wurzel aus der Anzahl der Zusagen im Gutachten. Für Eilaufträge wird ein Zuschlag in Höhe von 10% des Gutachten-Nettowerts erhoben.
Für den postalischen Versand von gebundenen Papierexemplaren erheben wir eine zusätzliche Gebühr von 5% des Gutachten-Nettowerts.
Bereitstellung von Daten
Nach Auftragserteilung erhalten Sie von uns einen persönlichen Zugang zu unserem Portalbereich, über den Sie uns die Daten Ihres Auftrag datenschutzkonform bereitstellen können. Wir bitten Sie, uns personenbezogene Daten weder per Fax noch per E‑Mail zuzusenden. Der Portalbereich bietet darüber hinaus die Möglichkeit, themenbezogen mit den zuständigen Sachverständigen zu kommunizieren. Nach Fertigstellung der versicherungsmathematischen Bewertungen können Sie diese aus dem Portalbereich downloaden. Sobald neue Daten für Sie bereitstehen, werden Sie per E‑Mail benachrichtigt.
Alle Gutachten werden mit Stempel und Unterschrift digital ausgeliefert. Dies gilt auch für Rechnungen und sonstige Unterlagen.
Weiterführende Informationen zum Thema der Altersteilzeit finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder der Bundesagentur für Arbeit.