Für Jubiläumsverpflichtungen sind Rückstellungen in der Handelsbilanz und ggf. der Steuerbilanz verpflichtend zu bilden. In der Praxis spricht man von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums.
Durch die Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zu Betriebsjubiläen sollen die Mitarbeiter für ihre Betriebstreue belohnt werden. In der Praxis üblich sind Sach- oder Geldzuwendungen, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Betriebszugehörigkeit erreicht hat. Aber auch zusätzliche Urlaubstage können gewährt werden.
Leistungsangebot
- versicherungsmathematische Bewertung nach handels- und steuerbilanziellen Grundsätzen
- Bewertung nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften
- Ausweis der Rechtsgrundlagen
- Ausweis der Rechnungsgrundlagen
- Ausweis der Ergebnisse zum Bilanzstichtag
- Erläuterungen
- Einzelaufstellungen
Grundlagen
- Vereinbarung zur Zahlung von Jubiläumsgeldern
- § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB
- BMF-Schreiben vom 08.12.2008
- § 5 Abs. 4 EStG
Datenerhebung
- Personalnummer und /oder Name
- optional Kostenstelle
- biologisches Geschlecht
- Geburtsdatum
- Diensteintrittsdatum
- sv-pflichtiges Einkommen
- Jubiläumsplan
Angebotsanfrage
Ihre Anfrage nehmen wir gern persönlich unter der Rufnummer +49 (2236) 30 900 10 oder per E‑Mail an info@opticura.gmbh an.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der zu bewertenden Personen. Die Grundgebühr für Jubiläumsverpflichtungen wird dabei multipliziert mit der Wurzel aus der Anzahl der Personen im Gutachten. Für Eilaufträge wird ein Zuschlag in Höhe von 10% des Gutachten-Nettowerts erhoben.
Für den postalischen Versand von gebundenen Papierexemplaren erheben wir eine zusätzliche Gebühr von 5% des Gutachten-Nettowerts.
Bereitstellung von Daten
Nach Auftragserteilung erhalten Sie von uns einen persönlichen Zugang zu unserem Portalbereich, über den Sie uns die Daten Ihres Auftrag datenschutzkonform bereitstellen können. Wir bitten Sie, uns personenbezogene Daten weder per Fax noch per E‑Mail zuzusenden. Der Portalbereich bietet darüber hinaus die Möglichkeit, themenbezogen mit den zuständigen Sachverständigen zu kommunizieren. Nach Fertigstellung der versicherungsmathematischen Bewertungen können Sie diese aus dem Portalbereich downloaden. Sobald neue Daten für Sie bereitstehen, werden Sie per E‑Mail benachrichtigt.
Alle Gutachten werden mit Stempel und Unterschrift digital ausgeliefert. Dies gilt auch für Rechnungen und sonstige Unterlagen.