Pensionszusage

ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sche Bewertung zur Ermittlung der betrags­mä­ßi­gen Rückstellungen für unmit­tel­ba­re Verpflichtungen
im Durchführungsweg der Direktzusage nach EStG, HGB und inter­na­tio­na­len Rechnungslegungsvorschriften

Pensionszusagen sind als unmit­tel­ba­re Zusagen auf Leistungen der betrieb­li­chen Altersversorgung defi­niert, da die Leistungen vom Arbeitgeber als Versorgungsträger direkt erbracht wer­den. In der Praxis spricht man auch von Direktzusagen.

Für erteil­te Pensionszusagen und dar­aus resul­tie­ren­de lau­fen­de Leistungen benö­ti­gen bilan­zie­ren­de Unternehmen jedes Jahr ein ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sches Gutachten für die steu­er­bi­lan­zi­el­len und eines für die han­dels­bi­lan­zi­el­len Rückstellungswerte.

Leistungsangebot

Allgemein

  • ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sche Bewertung nach § 6a EStG, HGB und IFRS /​IAS 19
  • Ausweis der Rechnungsgrundlagen
  • Ausweis der Ergebnisse zum Bilanzstichtag
  • Einzelaufstellungen
  • Einzelanlagen (optio­nal)
  • Kurztestat zur Ermittlung der BBG für Insolvenzsicherung
  • Erläuterungen
  • Prognosebewertungen über meh­re­re Jahre (optio­nal)
  • bei grö­ße­ren Beständen Ergebnisslisten /​Excel (.csv)

HGB Gutachten

  • ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­scher Erfüllungsbetrag
  • Zerlegung der Pensionsaufwendungen in per­so­nal- und Zinsaufwand
  • Aufwand /​Ertrag aus Änderung des Abzinsungszinssatzes
  • im abge­lau­fe­nen Wirtschaftsjahr gezahl­te Leistungen
  • Verteilung des Zuführungsbetrags nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB
  • Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz HGB

IFRS /​IAS 19

  • all­ge­mei­ne Bewertung
  • Sensitivitätsrechnung
  • Prognoserechnung
  • deutsch /​eng­lisch

Grundlagen

Angebotsanfrage

Ihre Anfrage neh­men wir gern per­sön­lich unter der Rufnummer +49 (2236) 30 900 10 oder per E‑Mail an info@opticura.gmbh an. 

Gebühren

Die Höhe der Gebühren rich­tet sich nach der Anzahl der zu bewer­ten­den Zusagen. Die Grundgebühr für die Bewertung wird dabei mul­ti­pli­ziert mit der Wurzel aus der Anzahl der Zusagen im Gutachten. Für Eilaufträge wird ein Zuschlag in Höhe von 10% des Gutachten-Nettowerts erhoben.

Für den pos­ta­li­schen Versand von gebun­de­nen Papierexemplaren erhe­ben wir eine zusätz­li­che Gebühr von 5% des Gutachten-Nettowerts.

Die Gebühren sind unab­hän­gig des Schweregrads der Versorgungsgrundlagen oder der bewer­tungs­tech­ni­schen Aufteilung des Bestands in Personenkreise.

Bereitstellung von Daten

Nach Auftragserteilung erhal­ten Sie von uns einen per­sön­li­chen Zugang zu unse­rem Portalbereich, über den Sie uns die Daten Ihres Auftrag daten­schutz­kon­form bereit­stel­len kön­nen. Wir bit­ten Sie, uns per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten weder per Fax noch per E‑Mail zuzu­sen­den. Der Portalbereich bie­tet dar­über hin­aus die Möglichkeit, the­men­be­zo­gen mit den zustän­di­gen Sachverständigen zu kom­mu­ni­zie­ren. Nach Fertigstellung der ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­schen Bewertungen kön­nen Sie die­se aus dem Portalbereich down­loa­den. Sobald neue Daten für Sie bereit­ste­hen, wer­den Sie per E‑Mail benachrichtigt.

Alle Gutachten wer­den mit Stempel und Unterschrift digi­tal aus­ge­lie­fert. Dies gilt auch für Rechnungen und sons­ti­ge Unterlagen.

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