Pensionszusagen sind als unmittelbare Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung definiert, da die Leistungen vom Arbeitgeber als Versorgungsträger direkt erbracht werden. In der Praxis spricht man auch von Direktzusagen.
Für erteilte Pensionszusagen und daraus resultierende laufende Leistungen benötigen bilanzierende Unternehmen jedes Jahr ein versicherungsmathematisches Gutachten für die steuerbilanziellen und eines für die handelsbilanziellen Rückstellungswerte.
Leistungsangebot
Allgemein
- versicherungsmathematische Bewertung nach § 6a EStG, HGB und IFRS /IAS 19
- Ausweis der Rechnungsgrundlagen
- Ausweis der Ergebnisse zum Bilanzstichtag
- Einzelaufstellungen
- Einzelanlagen (optional)
- Kurztestat zur Ermittlung der BBG für Insolvenzsicherung
- Erläuterungen
- Prognosebewertungen über mehrere Jahre (optional)
- bei größeren Beständen Ergebnisslisten /Excel (.csv)
HGB Gutachten
- versicherungsmathematischer Erfüllungsbetrag
- Zerlegung der Pensionsaufwendungen in personal- und Zinsaufwand
- Aufwand /Ertrag aus Änderung des Abzinsungszinssatzes
- im abgelaufenen Wirtschaftsjahr gezahlte Leistungen
- Verteilung des Zuführungsbetrags nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB
- Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz HGB
IFRS /IAS 19
- allgemeine Bewertung
- Sensitivitätsrechnung
- Prognoserechnung
- deutsch /englisch
Grundlagen
- § 6a EStG
- HGB, EGHGB
- IDW RH FAB 1.021
- IDW RS HFA 30 n.F.
- § 10 BetrAVG
Angebotsanfrage
Ihre Anfrage nehmen wir gern persönlich unter der Rufnummer +49 (2236) 30 900 10 oder per E‑Mail an info@opticura.gmbh an.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der zu bewertenden Zusagen. Die Grundgebühr für die Bewertung wird dabei multipliziert mit der Wurzel aus der Anzahl der Zusagen im Gutachten. Für Eilaufträge wird ein Zuschlag in Höhe von 10% des Gutachten-Nettowerts erhoben.
Für den postalischen Versand von gebundenen Papierexemplaren erheben wir eine zusätzliche Gebühr von 5% des Gutachten-Nettowerts.
Die Gebühren sind unabhängig des Schweregrads der Versorgungsgrundlagen oder der bewertungstechnischen Aufteilung des Bestands in Personenkreise.
Bereitstellung von Daten
Nach Auftragserteilung erhalten Sie von uns einen persönlichen Zugang zu unserem Portalbereich, über den Sie uns die Daten Ihres Auftrag datenschutzkonform bereitstellen können. Wir bitten Sie, uns personenbezogene Daten weder per Fax noch per E‑Mail zuzusenden. Der Portalbereich bietet darüber hinaus die Möglichkeit, themenbezogen mit den zuständigen Sachverständigen zu kommunizieren. Nach Fertigstellung der versicherungsmathematischen Bewertungen können Sie diese aus dem Portalbereich downloaden. Sobald neue Daten für Sie bereitstehen, werden Sie per E‑Mail benachrichtigt.
Alle Gutachten werden mit Stempel und Unterschrift digital ausgeliefert. Dies gilt auch für Rechnungen und sonstige Unterlagen.