Rechengrößen für betriebliche Altersversorgung 2023

Anpassung mit Wirkung zum 01.01.2023

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 08.09.2022 den Referentenentwurf für die Verordnung über maß­ge­ben­de Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023 vor­ge­legt. Am 12.10.2022 folg­te der Regierungsentwurf (Drucksache).

Rechengrößen für betriebliche Altersversorgung 2022

Anpassung mit Wirkung zum 01.01.2022
Beschluss des Bundesrats vom 26.11.2021 – Drucksache 769/21(B)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 08.09.2021 einen Referentenentwurf vor­ge­legt, wonach erst­mals seit den 1950er Jahren die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung sin­ken soll. Dabei beruft sich das BMAS ledig­lich auf die gesetz­li­chen Ermächtigungsgrundlagen, ohne die Auswirkungen der Pandemie und vor allem die Folgen auf die betrieb­li­che Altersversorgung aus­rei­chend zu berücksichtigen.

Am 26.11.2021 stimm­te der Bundesrat in sei­ner 1012. Sitzung unter TOP 9 der Tagesordnung dem Referentenentwurf unver­än­dert zu (Link zur Drucksache) .

Rechengrößen für betriebliche Altersversorgung 2020 /​2021

Anpassung mit Wirkung zum 01.01.2021

In dem nach­ste­hen­den PFD sind die wich­tigs­ten Rechengrößen für die betrieb­li­che Altersversorgung auf­ge­führt, die Sie für Ihre täg­li­che Arbeit her­un­ter­la­den kön­nen. Für Hinweise und Anregungen schrei­ben Sie uns eine E‑Mail an: info@opticura.gmbh

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