Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 08.09.2022 den Referentenentwurf für die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023 vorgelegt. Am 12.10.2022 folgte der Regierungsentwurf (Drucksache).
Weiterführende Links: Referentenentwurf BMAS vom 08.09.2022 und Informationen zum Stand der Umsetzung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 08.09.2021 einen Referentenentwurf vorgelegt, wonach erstmals seit den 1950er Jahren die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung sinken soll. Dabei beruft sich das BMAS lediglich auf die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen, ohne die Auswirkungen der Pandemie und vor allem die Folgen auf die betriebliche Altersversorgung ausreichend zu berücksichtigen.
Am 26.11.2021 stimmte der Bundesrat in seiner 1012. Sitzung unter TOP 9 der Tagesordnung dem Referentenentwurf unverändert zu (Link zur Drucksache) .
In dem nachstehenden PFD sind die wichtigsten Rechengrößen für die betriebliche Altersversorgung aufgeführt, die Sie für Ihre tägliche Arbeit herunterladen können. Für Hinweise und Anregungen schreiben Sie uns eine E‑Mail an: info@opticura.gmbh