Rentenanpassungsprüfung

finanz­ma­the­ma­ti­sche Bewertung des Kaufkraftverlustes im Rahmen einer Rentenanpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG
Gesetz zur Verbesserung der betrieb­li­chen Altersversorgung – Betriebsrentengesetz

Eine Rentenanpassungsprüfung müs­sen Arbeitgeber alle 3 Jahre durch­füh­ren, wenn sie lau­fen­de Leistungen der betrieb­li­chen Altersversorgung gewäh­ren. Zwar ent­schei­det der Arbeitgeber nach bil­li­gem Ermessen über die Anpassung, jedoch muss er die Belange des Versorgungsempfängers als auch die wirt­schaft­li­che Lage des Unternehmens berücksichtigen.

Eine Anpassungsprüfungspflicht kann unter Bestehen gewis­ser Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 BetrAVG entfallen.

Die Anpassungsprüfungsverpflichtung soll dem Auszehren lau­fen­der Versorgungsleistungen durch den Kaufkraftverlust ent­ge­gen­wir­ken. Dem Gesetz nach zu prü­fen sind nur Leistungen der betrieb­li­chen Altersversorgung, also regel­mä­ßig lau­fen­de Invaliditäts‑, Hinterbliebenen- und Altersversorgungsleistungen. 

Leistungsangebot

  • Prüfung der anzu­wen­den­den Berechnungsmethode
  • Ermittlung des pro­zen­tua­len Kaufkraftverlustes
  • Vorschlag zur Anpassung der lau­fen­den Leistungen der Höhe nach

Grundlagen

Angebotsanfrage

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Gebühren

Die Höhe der Gebühren rich­tet sich nach der Anzahl der zu bewer­ten­den Zusagen. Die Grundgebühr für die Bewertung wird dabei mul­ti­pli­ziert mit der Wurzel aus der Anzahl der Zusagen im Gutachten. Für Eilaufträge wird ein Zuschlag in Höhe von 10% des Gutachten-Nettowerts erhoben.

Für den pos­ta­li­schen Versand von gebun­de­nen Papierexemplaren erhe­ben wir eine zusätz­li­che Gebühr von 5% des Gutachten-Nettowerts.

Bereitstellung von Daten

Nach Auftragserteilung erhal­ten Sie von uns einen per­sön­li­chen Zugang zu unse­rem Portalbereich, über den Sie uns die Daten Ihres Auftrag daten­schutz­kon­form bereit­stel­len kön­nen. Wir bit­ten Sie, uns per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten weder per Fax noch per E‑Mail zuzu­sen­den. Der Portalbereich bie­tet dar­über hin­aus die Möglichkeit, the­men­be­zo­gen mit den zustän­di­gen Sachverständigen zu kom­mu­ni­zie­ren. Nach Fertigstellung der ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­schen Bewertungen kön­nen Sie die­se aus dem Portalbereich down­loa­den. Sobald neue Daten für Sie bereit­ste­hen, wer­den Sie per E‑Mail benachrichtigt.

Alle Gutachten wer­den mit Stempel und Unterschrift digi­tal aus­ge­lie­fert. Dies gilt auch für Rechnungen und sons­ti­ge Unterlagen.

Weiterführende Informationen

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