Sterbegeldverpflichtungen

ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sche Bewertung zur Ermittlung der betrags­mä­ßi­gen Rückstellungen für Sterbegeldverpflichtungen
nach steu­er- und han­dels­bi­lan­zi­el­len Grundsätzen

Für Sterbegeldverpflichtungen sind Rückstellungen in der Handelsbilanz und ggf. der Steuerbilanz ver­pflich­tend zu bilden.

Obgleich es sich bei Sterbegeldverpflichtungen um Leistungen zur Absicherung eines bio­me­tri­schen Risikos han­delt, zäh­len die­se nicht zu den Leistungen der betrieb­li­chen Altersversorgung (BAG v. 10.02.2009 – 3 AZR 653/​07). In der Regel han­delt es sich bei gezahl­ten Sterbegeldern um einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit der Beerdigung der begüns­tig­ten Person stehen.

Leistungsangebot

  • ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sche Bewertung nach han­dels- und steu­er­bi­lan­zi­el­len Grundsätzen
  • Hinweise zu den Rechtsgrundlagen
  • Ausweis der Rechnungsgrundlagen
  • Ausweis der Ergebnisse zum Bilanzstichtag
  • Erläuterungen
  • Einzelaufstellungen

Grundlagen

  • Sterbegeldregelung des Auftraggebers
  • EStG, HGB

Datenerhebung

  • Personalnummer und /​oder Name
  • optio­nal Kostenstelle
  • bio­lo­gi­sches Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Diensteintrittsdatum
  • Sterbegeldverpflichtung

Angebotsanfrage

Ihre Anfrage neh­men wir gern per­sön­lich unter der Rufnummer +49 (2236) 30 900 10 oder per E‑Mail an info@opticura.gmbh an. 

Gebühren

Die Höhe der Gebühren rich­tet sich nach der Anzahl der zu bewer­ten­den Personen. Die Grundgebühr für Jubiläumsverpflichtungen wird dabei mul­ti­pli­ziert mit der Wurzel aus der Anzahl der Personen im Gutachten. Für Eilaufträge wird ein Zuschlag in Höhe von 10% des Gutachten-Nettowerts erhoben.

Für den pos­ta­li­schen Versand von gebun­de­nen Papierexemplaren erhe­ben wir eine zusätz­li­che Gebühr von 5% des Gutachten-Nettowerts.

Bereitstellung von Daten

Nach Auftragserteilung erhal­ten Sie von uns einen per­sön­li­chen Zugang zu unse­rem Portalbereich, über den Sie uns die Daten Ihres Auftrag daten­schutz­kon­form bereit­stel­len kön­nen. Wir bit­ten Sie, uns per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten weder per Fax noch per E‑Mail zuzu­sen­den. Der Portalbereich bie­tet dar­über hin­aus die Möglichkeit, the­men­be­zo­gen mit den zustän­di­gen Sachverständigen zu kom­mu­ni­zie­ren. Nach Fertigstellung der ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­schen Bewertungen kön­nen Sie die­se aus dem Portalbereich down­loa­den. Sobald neue Daten für Sie bereit­ste­hen, wer­den Sie per E‑Mail benachrichtigt.

Alle Gutachten wer­den mit Stempel und Unterschrift digi­tal aus­ge­lie­fert. Dies gilt auch für Rechnungen und sons­ti­ge Unterlagen.

Hinweis

Das hier beschrie­be­ne Angebot gilt nicht für die ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sche Überprüfung von Sterbekassen. 

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