Unterstützungskasse

ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sche Bewertung zur Ermittlung der betrags­mä­ßi­gen Rückstellungen für mit­tel­ba­re Verpflichtungen
im Durchführungsweg der Unterstützungskasse nach HGB und inter­na­tio­na­len Rechnungslegungsvorschriften

Über eine Unterstützungskasse durch­ge­führ­te betrieb­li­che Altersversorgung hat kei­ne unmit­tel­ba­re Auswirkung auf die Bilanz des Unternehmens. Nach Artikel 28 EGHGB braucht für sol­che Verpflichtungen kei­ne Rückstellung in der Handelsbilanz gebil­det wer­den. Wird kei­ne Rückstellung gebil­det, muss jedoch im Anhang der Bilanz oder im Konzernanhang die nicht aus­ge­wie­se­ne Rückstellung (in einem Betrag) ange­ge­ben werden.

In der Literatur spricht man auch vom soge­nann­ten Lastwert, der zum Bilanzstichtag des Unternehmens ver­si­che­rungs­ma­the­ma­tisch ermit­telt wer­den muss. In der Regel wird der Lastwert durch Differenz des Erfüllungsbetrags zum tat­säch­li­chen Kassenvermögen des Versorgungsträgers ermit­telt. Der Lastwert ist begrenzt auf die Höhe des Erfüllungsbetrags.

In der Praxis wird die HGB Anhangsangabe von Unternehmen oft ver­nach­läs­sigt, ins­be­son­de­re bei rück­ge­deck­ten Unterstützungskassenzusagen. Zur Erfüllung der Regelungen des Artikel 28 EGHGB ist es jedoch erfor­der­lich, den Verpflichtungsumfang jähr­lich zu prü­fen. Für die Bewertung ist der Zeitwert des Kassenvermögens des Versorgungsträgers maßgeblich.

Leistungsangebot

  • Kommunikation mit dem Versorgungsträger
  • ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­sche Bewertung nach HGB und IFRS /​IAS 19
  • Ausweis der Rechnungsgrundlagen
  • Ausweis der Ergebnisse zum Bilanzstichtag
  • Ermittlung des Lastwerts
  • Einzelaufstellungen
  • Erläuterungen

Grundlagen

Angebotsanfrage

Ihre Anfrage neh­men wir gern per­sön­lich unter der Rufnummer +49 (2236) 30 900 10 oder per E‑Mail an info@opticura.gmbh an. 

Gebühren

Die Höhe der Gebühren rich­tet sich nach der Anzahl der zu bewer­ten­den Zusagen. Die Grundgebühr für die Bewertung wird dabei mul­ti­pli­ziert mit der Wurzel aus der Anzahl der Zusagen im Gutachten. Für Eilaufträge wird ein Zuschlag in Höhe von 10% des Gutachten-Nettowerts erhoben.

Für den pos­ta­li­schen Versand von gebun­de­nen Papierexemplaren erhe­ben wir eine zusätz­li­che Gebühr von 5% des Gutachten-Nettowerts.

Bereitstellung von Daten

Nach Auftragserteilung erhal­ten Sie von uns einen per­sön­li­chen Zugang zu unse­rem Portalbereich, über den Sie uns die Daten Ihres Auftrag daten­schutz­kon­form bereit­stel­len kön­nen. Wir bit­ten Sie, uns per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten weder per Fax noch per E‑Mail zuzu­sen­den. Der Portalbereich bie­tet dar­über hin­aus die Möglichkeit, the­men­be­zo­gen mit den zustän­di­gen Sachverständigen zu kom­mu­ni­zie­ren. Nach Fertigstellung der ver­si­che­rungs­ma­the­ma­ti­schen Bewertungen kön­nen Sie die­se aus dem Portalbereich down­loa­den. Sobald neue Daten für Sie bereit­ste­hen, wer­den Sie per E‑Mail benachrichtigt.

Alle Gutachten wer­den mit Stempel und Unterschrift digi­tal aus­ge­lie­fert. Dies gilt auch für Rechnungen und sons­ti­ge Unterlagen.

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