Über eine Unterstützungskasse durchgeführte betriebliche Altersversorgung hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Bilanz des Unternehmens. Nach Artikel 28 EGHGB braucht für solche Verpflichtungen keine Rückstellung in der Handelsbilanz gebildet werden. Wird keine Rückstellung gebildet, muss jedoch im Anhang der Bilanz oder im Konzernanhang die nicht ausgewiesene Rückstellung (in einem Betrag) angegeben werden.
In der Literatur spricht man auch vom sogenannten Lastwert, der zum Bilanzstichtag des Unternehmens versicherungsmathematisch ermittelt werden muss. In der Regel wird der Lastwert durch Differenz des Erfüllungsbetrags zum tatsächlichen Kassenvermögen des Versorgungsträgers ermittelt. Der Lastwert ist begrenzt auf die Höhe des Erfüllungsbetrags.
In der Praxis wird die HGB Anhangsangabe von Unternehmen oft vernachlässigt, insbesondere bei rückgedeckten Unterstützungskassenzusagen. Zur Erfüllung der Regelungen des Artikel 28 EGHGB ist es jedoch erforderlich, den Verpflichtungsumfang jährlich zu prüfen. Für die Bewertung ist der Zeitwert des Kassenvermögens des Versorgungsträgers maßgeblich.
Leistungsangebot
- Kommunikation mit dem Versorgungsträger
- versicherungsmathematische Bewertung nach HGB und IFRS /IAS 19
- Ausweis der Rechnungsgrundlagen
- Ausweis der Ergebnisse zum Bilanzstichtag
- Ermittlung des Lastwerts
- Einzelaufstellungen
- Erläuterungen
Grundlagen
- Artikel 28 EGHGB
- IDW RH FAB 1.021
- IDW RS HFA 30 n.F.
Angebotsanfrage
Ihre Anfrage nehmen wir gern persönlich unter der Rufnummer +49 (2236) 30 900 10 oder per E‑Mail an info@opticura.gmbh an.
Gebühren
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der zu bewertenden Zusagen. Die Grundgebühr für die Bewertung wird dabei multipliziert mit der Wurzel aus der Anzahl der Zusagen im Gutachten. Für Eilaufträge wird ein Zuschlag in Höhe von 10% des Gutachten-Nettowerts erhoben.
Für den postalischen Versand von gebundenen Papierexemplaren erheben wir eine zusätzliche Gebühr von 5% des Gutachten-Nettowerts.
Bereitstellung von Daten
Nach Auftragserteilung erhalten Sie von uns einen persönlichen Zugang zu unserem Portalbereich, über den Sie uns die Daten Ihres Auftrag datenschutzkonform bereitstellen können. Wir bitten Sie, uns personenbezogene Daten weder per Fax noch per E‑Mail zuzusenden. Der Portalbereich bietet darüber hinaus die Möglichkeit, themenbezogen mit den zuständigen Sachverständigen zu kommunizieren. Nach Fertigstellung der versicherungsmathematischen Bewertungen können Sie diese aus dem Portalbereich downloaden. Sobald neue Daten für Sie bereitstehen, werden Sie per E‑Mail benachrichtigt.
Alle Gutachten werden mit Stempel und Unterschrift digital ausgeliefert. Dies gilt auch für Rechnungen und sonstige Unterlagen.